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Allgemeines

Basiswissen Schlafapnoe

-Was ist Schlafapnoe? Eine Definition des MDK
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK ) hat eine Arbeitshilfe "Schlafbezogene Atemstörung zur sozialmedizinischen Begutachtung" entwickelt, die wir Ihnen hier auszugsweise vorstellen.

-Schlafapnoe - Häufigkeit, Symptome, Folgen und Therapiemöglichkeiten
Die Schlafapnoe ist ein altes Leiden. Aus Erzählungen weiß man aufgrund der dort geschilderten Auffälligkeiten und Verhaltensweisen einiger Figuren, dass es sich um Symptome der Schlafapnoe gehandelt haben muss. Lesen Sie mehr zu Häufigkeit, Symptomen, Folgen und Therapiemöglichkeiten.

-Schlafbezogene Erkrankungen
In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über typische schlafbezogene Erkrankungen geben. Aus diesen Schilderungen lässt sich auch erkennen, wann und warum eine Schlaflaboruntersuchung sinnvoll oder notwendig sein kann.

-Gemeinsame Resolution der Verbände und Selbsthilfegruppen
Auf Initiative des VdK-Fachverbandes "Schlafapnoe/Chronische Schlafstörungen" haben sich die deutschen Schlafapnoe-Selbsthilfeorganisationen verpflichtet, mit sinnvollen Vorschlägen ...

-Schlafapnoe im höheren Lebensalter
Mit zunehmendem Alter steigt die Frequenz schlafbezogener Atemstörungen. Zahlreiche Studien zeigen übereinstimmend, dass auch bei älteren Patienten die obstruktiven Formen der Schlafapnoe überwiegen.

Sonstige Gesundheitsinformationen

-Online das passende nächste Krankenhaus finden mit der "Weissen Liste"
Interaktive Suche: Ab 5. Juni 2008 gibt es das Internetportal "Weisse Liste" – ein Projekt von Patienten und Sozialverbänden.

-Bundesweiter Start der "Unabhängigen Patientenberatung Deutschland"
Erstmals gibt es in Deutschland ab sofort ein bundesweites Netzwerk unabhängiger Beratungsstellen für die Patientenberatung, das diesem Bedarf entgegenkommt. Am 30. Januar 2007 hat der Modellverbund Unabhängige Patientenberatung Deutschland offiziell seine Arbeit aufgenommen.

-Feststellung einer Behinderung
Nach § 69 Abs. 1 des Neunten Sozialgesetzbuches stellen die zuständigen Behörden auf Antrag des behinderten Menschen das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung fest.

 

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