|
 |
Selbsthilfegruppen fallen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich fallen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Unfälle und Berufskrankheiten im Rahmen der Selbsthilfetätigkeit sind versichert, hierzu gehören auch Veranstaltungen und Tagungen im In- und Ausland. Versichert sind nur die ehrenamtlich für die Gruppe tätigen Mitglieder , zum Beispiel der Leiter oder der Sprecher einer SHG . Die übrigen Gruppenmitglieder fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Um den Unfallversicherungsschutz in Anspruch zu nehmen, ist eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege notwendig. Die Anschrift dazu lautet: BGW Hauptverwaltung Pappelallee 35/37 22089 Hamburg Telefon (040) 2 02 07 - 0 Telefax (040) 2 02 07 - 24 95 Postfach: 76 02 24 22052 Hamburg Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, kurz BGW , ist die gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Das Anmeldeformular kann auch direkt online heruntergeladen werden unter http://www.bgw-online.de (Quelle: Reinhard Wagner, SHG Wilhelmshaven)
| |
 |